Gesetzliche Gewährleistung

Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher, wenn mit Ihrer Bestellung etwas nicht stimmt. Sie gelten automatisch und kosten nichts extra.

Zwei Jahre ab Lieferung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt bei Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung.

Wofür wir geradestehen

Wir haften für jeden Mangel, der bereits bei der Lieferung vorhanden war und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird. Ein Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert.

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises

Was Sie tun sollten

  1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich, per E-Mail an info@nordiska.de oder telefonisch unter +49 (0)2261 9891-0.

  2. Nennen Sie Ihre Bestellnummer und legen Sie einen Kaufnachweis vor, also Rechnung, Quittung oder Kontoauszug.

  3. Schicken Sie ein paar Fotos mit. Dann können wir schneller einschätzen, worum es geht.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung ist Ihr Recht gegenüber uns als Verkäufer und gilt immer. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Zusatzversprechen, das ein Hersteller oder Verkäufer zusätzlich geben kann. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon in jedem Fall unberührt.

Die vollständigen Regelungen stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere in Ziffer 7. Wenn Sie eine Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgeben möchten, ist das etwas anderes als ein Mangel: dafür gibt es das Widerrufsrecht.

Kaufen Sie als Unternehmer, gelten abweichende Regelungen, insbesondere eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei neuen Waren. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 7.1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Amtliche EU-Mitteilung

EU-Mitteilung: Gesetzliche Gewährleistung

Zum Vergrößern anklicken. Der QR-Code führt zum offiziellen EU-Portal „Ihr Europa“ mit Ihren Rechten in der jeweiligen Landessprache: europa.eu/youreurope/garantien

Text der Mitteilung (barrierefreie Fassung)

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.